Art. 27 GG lautet:
Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.
Diese Vorschrift ist aus sich selbst heraus völlig unverständlich. Zunächst klingt das so, als sei es eine rein deskriptive Norm: Es wird nichts angeordnet, sondern nur ein Zustand beschrieben. Was eine einheitliche Flotte sein soll, ist auch eher rätselhaft.
Tatsächlich sagt diese Vorschrift aber, dass Deutschland davon Gebrauch macht, Schiffe unter deutscher Flagge über die Weltmeere fahren zu lassen.
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