Dies ist schwer zu beantworten.
- Staatskirchenrechtliche Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung gelten auch in der Bundesrepublik weiter, aber nur, weil das Grundgesetz dies so anordnet.
- Urteile des Bundesverfassungsgerichts legen lediglich das bestehende Recht aus, schaffen aber kein neues.
- Einfache Gesetze beinhalten oft Bestimmungen, die auch im Grundgesetz stehen könnten, was diese aber noch nicht zum Verfassungsrecht macht.
Nähere Ausführungen dazu finden Sie hier.