Ja, der Bund ist nur für die „Staatsangehörigkeit im Bunde“ (Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 GG) zuständig. Die Staatsangehörigkeit in den Ländern können diese also selbst bestimmen. Nur bringt ihnen das nicht besonders viel, da sie gemäß Art. 33 Abs. 1 GG alle Deutschen gleich behandeln müssen.
Die Bayerische Verfassung sieht aber in Art. 6 eine bayerische Staatsbürgerschaft ausdrücklich vor.
Ein Gedanke zu „Dürfen die Bundesländer ihre eigene Staatsangehörigkeit einführen?“